Die Beratungsstelle berät und begleitet Menschen aus dem Kanton Glarus mit einer drohenden oder bereits vorhandenen Verschuldung. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung situationsgerechter Lösungsschritte.
Sie werden durch uns begleitet bei
Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer. Am Telefon besprechen wir Ihr Anliegen und klären Sie über unsere Unterstützungsmöglichkeiten sowie das weitere Vorgehen auf. Eine persönliche Beratung in den Räumlichkeiten der Schuldenberatung Glarnerland findet nur nach vorgängiger Terminvereinbarung statt.
Unsere Beratenden sind ausgebildete Fachpersonen und unterstehen der Schweigepflicht.
Aufnahme- und Abklärungsphase:
Sollten wir nach dem Erstgespräch weitere Abklärungen für Sie tätigen und das weitere Vorgehen prüfen, wird ein einmaliger Kostenbeitrag von pauschal Fr. 100.– fällig. |
Sanierungsentschädigung: Sollte eine Schuldensanierung möglich sein, ist eine Sanierungsentschädigung fällig. Diese Entschädigung ist Teil der Sanierungssumme und im Sanierungsangebot enthalten. Dem Schuldner werden keine zusätzliche Kosten auferlegt. |
KontaktinformationenSchuldenberatung Glarnerland |